Kajaktransport - Kajak Lagerung - Dachträger - …
2019-6-21 · Ladung und Überhang beim Fahrzeug Art 73 Verkehrsregelnverordnung 741.11. Die Ladung darf bei Motorfahrzeugen, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, höchstens 3,00 m nach vorne und bei Motorfahrzeugen und Anhängern höchstens 5,00 m hinter die Mitte der Hinterachse oder den Drehpunkt der Hinterachsen hinausreichen, wenn sie über die Ladefläche hinausragt.